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Ist es zulässig, die Grundbetreuung von den Vorsorgeuntersuchungen zu trennen und von verschiedenen Ärzten durchführen zu lassen?

Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten. In der Verord ...

Stand: 28.12.2020

Dialog: 43209

Kann der Arbeitgeber das Nachhalten der Untersuchungsfristen an den Betriebsarzt delegieren?

, dass die Betriebsärzte die Aufgabe haben, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Bezogen auf die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist dort nachzulesen, dass sie die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten haben.Geht es um ...

Stand: 16.11.2023

Dialog: 18826