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Müssen zusätzliche "Teilzeit"-Fachkräfte für Arbeitssicherheit an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit der zus ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 11104

Welche Regelungen gelten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei einem Betrieb mit mehreren Niederlassungen?

sie meist die o.g. Pflichten, die ihnen per Arbeitsvertrag und/oder Pflichtenübertragung zugewiesen wurden.Die Frage ob eine Niederlassung eigenständig wirtschaftet und Personal einstellen kann oder nicht, ist demzufolge von zentraler Bedeutung!Eine Bestellung kann durch die Geschäftsführung erfolgen mit der Maßgabe der Einsetzung einer leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Fachkräften ...

Stand: 20.09.2024

Dialog: 3461