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Gibt es die Verpflichtung, Brandschutztüren in Gebäuden nachzurüsten?

Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 4281

Wie hoch muss eine Brandschutztür sein?

im Verlauf von Hauptfluchtwegen, z. B. Türen von Notausgängen, soll mindestens 2,10 m betragen und darf 1,95 m nicht unterschreiten. Dieses gilt auch bei der Verwendung von Funktionselementen z. B. Obentürschließern. Bei wesentlichen Erweiterungen oder wesentlichen Umbauten von Bereichen, durch die Hauptfluchtwege führen, ist zu prüfen, ob die lichte Mindesthöhe von 2,10 m umgesetzt werden kann." ...

Stand: 25.04.2022

Dialog: 6456