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Was muss beim Betrieb eines Baukranes beachtet werden?

zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...

Stand: 08.08.2022

Dialog: 6655

Fallen angestellte Architekten und Ingenieure, die als Bauleiter bzw. Objektüberwacher ausschließlich kontrollierende und/oder koordinierende Tätigkeiten ausführen als Beschäftigte unter den § 1 Abs. 1 der BaustellV?

und Soldaten,7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten."Diese Definition trifft auf die von Ihnen genannten Personen zu und somit zählen diese als Beschäftigte im Sinne der BaustellV. ...

Stand: 15.08.2018

Dialog: 42388