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Handelt es sich bei 1-4 Tagen pro Monat Arbeit von zu Hause schon um Telearbeit und sind die gleichen Vorgaben zu erfüllen?

nach Feierabend außerhalb des Unternehmens, Arbeit zuhause ohne eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz usw.) unterliegt nicht der ArbStättV; es handelt sich dabei nicht um Telearbeit im Sinne der Verordnung. Mobiles Arbeiten ist vielmehr ein Arbeitsmodell, das den Beschäftigten neben der Tätigkeit im Büro noch Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit zuhause oder unterwegs ermöglicht (ständige ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 30563

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

ist."Merkmal des mobilen Arbeitens hingegen ist die zeitliche und örtliche Flexibilität. Vom Grundsatz her erfolgt mobile Arbeit außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen. Sie ist daher auch nicht Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung. Für beide gilt allerdings das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auch das Arbeitszeitgesetz. Daher ist eine Betriebsvereinbarung sinnvoll ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501