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Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

. Nach den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbStättV sind Bildschirmarbeitsplätze solche Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Davon ausgenommen sind die unter § 1 Abs. 4 ArbStättV aufgeführten Arbeiten. Bildschirme von Leitständen sind bei den ausgenommenen Arbeiten nicht aufgeführt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen / Folientastaturen zulässig?

und Funktionsblöcken – zum Beispiel durch Farbe, Form, Abstand, Lage•Begrenzung der Mehrfachbelegungen einzelner Tasten•Sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung mit einem Tastenweg von 2 mm bis 4 mm und einem deutlich wahrnehmbaren Druckpunkt sowie einer Tastendruckkraft in der Größenordnung von 0,5 N bis 0,8 N."Hinweis:Auf die Informationen, an die ergonomischen Anforderungen an die Tastatur bei ergo-online ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 42920