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Welche Argumente gibt es für eine helle Arbeitsumgebung bei Bildschirmarbeit?

Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung s ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 16020

Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

Abweichung ist schriftlich zu dokumentieren. Hinweise: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen. Auf die Informationen unter "ergo-online" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273