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Kann auch bei einer Absturzhöhe von 12 m bei Brüstungen die Höhe auf z. B. 0,80 m verringert werden, wenn die Brüstung min. 30 cm breit ist?

Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m betr ...

Stand: 16.08.2018

Dialog: 42412

Kann man sich bei umfangreicher Dachsanierung auf den Bestandsschutz berufen und auf bauliche Absturzsicherungsmaßnahmen verzichten?

Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 5797