Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

vom Linienverkehr in den Gelegenheitsverkehr ist in jedem Fall eine Fahrerkarte zu stecken!Darüber hinaus ist für den Zeitraum in dem ein Fahrzeug im Linienverkehr eingesetzt wurde eine Bescheinigung nach § 20 FPersV oder eine Bescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bei grenzüberschreitender Personenbeförderung auszufüllen.Auf der Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß Verordnung (EG) 561/2006 ist Nr ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524

Bedeutet die Änderung der VO (EU) 165/2014, dass jetzt in allen Mitgliedsstaaten auf die Erstellung einer Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage verzichtet wird?

Nachbuchen über mehrere Tage aus den vorgenannten technischen Gründen nicht möglich ist darf im grenzüberschreitenden Verkehr nur die Bescheinigung gemäß Beschluss der Kommission vom 14.Dez.2009 (2009/959/EU) verwendet werden, im nationalen Verkehr ist eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonal-Verordnung - FPersV - erforderlich. Handschriftliche Notizen oder Vermerke auf Ausdrucken etc ...

Stand: 14.04.2015

Dialog: 23609