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Gibt es Vorgaben/Richtwerte, ab wann Dacharbeiten wegen schlechter Witterung (Wind, Regen etc.) nicht mehr durchgeführt werden dürfen?

, Rauhreif, Vereisung, Schnee (Punkt 3.1.1 DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten").Ab wann auf Grund der Witterungseinflüsse ein sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet ist, z. B. wegen zu hoher Windgeschwindigkeiten, wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht quantitativ festgelegt. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich, ggf. mit Unterstützung der Fachkraft ...

Stand: 09.01.2025

Dialog: 5219

Kann die Bauüberwachung beim Freileitungsbau das Tragen langärmeliger T-Shirts fordern?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Arbeiten im Freileitungsbau, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellu ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 21937