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Ist es zulässig, dass ich nach einem Bereitschaftsdienst in einer Klinik nach 7-stündiger Ruhezeit wieder arbeite?

oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden wieder ausgeglichen wird. Dafür ist keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Ruhezeit (nach einer Arbeitszeit = Bereitschaftsdienst = Arbeitsbereitschaft) grundsätzlich nur in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43098

Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

nicht überschritten werden. Je nach Lage des Bereitschaftseinsatzes lässt sich der Einsatz jedoch ggf. einem anderen Tag zurechnen. Also entweder vor oder nach der regulären Arbeitszeit.Die Ruhezeit von 11 Stunden muss gewahrt werden und kann nur durch tarifrechtliche Regelungen unterschritten werden.Der Arbeitsbeginn am nächsten Tag ist so zu verschieben, dass eine ausreichend lange Ruhezeit gewährt wird. ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584