Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Ich suche Informationen zum Thema Lärmschutzverordnung in öffentlichen Schulen.

(A) über 90 Min vorliegen um diesen Grenzwert zu erreichen. Normalerweise wird an Schulen keine Tätigkeit ausgeübt, bei denen dieser Mittelwert erreicht oder überschritten wird. Darüber hinaus sind aber auch einzelne Schallereignisse (Spitzenpegel) wie z.B. Knalle, Pfiffe in Ohrnähe relevant, da diese schon bei kurzer Einwirkung zu einer Gehörschädigung führen können (ab 140 dB). Unterhalb dieser Werte ...

Stand: 24.05.2006

Dialog: 2446

Kann auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn nur ein kurzer Aufenthalt in Lärmbereichen erfolgt?

Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. §  6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die LärmV ...

Stand: 04.05.2016

Dialog: 6485