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Welche Schutzmaßnahmen müssen für Ärztinnen/ Ärzte und Pflegepersonal getroffen werden, die Patienten mit begründetem Verdacht auf eine Infektion mit Erregern der Risikogruppe 4 behandeln?

Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.Welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Schutzstufe 4 zu ergreifen sind, ist dem Anhang 1 der Technischen Regeln für Biostoffe ...

Stand: 04.03.2024

Dialog: 22395

Fragen zur Schutzkleidung in einer arbeitsmedizinischen Praxis, in der es zu Kontamination mit potentiell infektiösem Material kommen kann

Der Arbeitgeber hat aufgrund des § 8 (4) Nr. 4 der Biostoffverordnung (BioStoffV) Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Konkretisiert wird diese Forderung unter Punkt 4.2.6 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250).In der TRBA 250 heißt es unter Nummer 4.2.6 "Bereitstellung und Einsatz ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 20798