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Wenn im Sicherheitsdatenblatt ein Gefahrstoff mit GHS05 und GHS07 gekennzeichnet ist, müssen dann beide Kennzeichnungen in der Betriebsanweisung dargestellt werden?

auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...

Stand: 13.12.2024

Dialog: 44057

Wie genau müssen die Angaben in einem Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe sein - speziell wenn es um die PSA geht?

:"HautschutzDie Angaben zum Hautschutz können in (i) „Handschutz“ und (ii) „sonstige Schutzmaßnahmen“ unterteilt werden (dem Rechtstext folgend, der, falls erforderlich, die Angabe von beidem fordert). Es ist zu beachten, dass in diesem Zusammenhang „Haut, sonstige“ als Unterabschnitt der Angaben zum Hautschutz von „Körperschutz“ abgedeckt wird, wenn nicht anders angegeben.Auch hier ist die Ausrüstung ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 42500