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Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969

Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

müssen in der Gefährdungsbeurteilung begründet und dokumentiert werden. Allerdings müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei vorliegen einer geringen Gefährdung nicht alle Maßnahmen der GefStoffV umgesetzt werden. Dazu ist § 6 Absatz 13 GefStoffV relevant:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3 ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207