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Rechercheergebnisse

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Muss man für eine unvollständige Maschine auch eine Risikobeurteilung machen?

ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der Restrisiken,iii) die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,iv) alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst ...

Stand: 24.07.2018

Dialog: 42373

Handelt es sich beim Wiederinbetriebnehmen einer Maschine um ein neues Inverkehrbringen?

kann auch über ergänzende Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung des T-O-P-Prinzips gewährleistet werden (technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen). Hiermit kann der Arbeitgeber ermitteln, ob und in welchem Umfang Nachrüstungen an der Maschine nötig sind. Hierbei ist der Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu beachten. Der „Stand ...

Stand: 15.08.2022

Dialog: 43598

Fallen Handhebelpressen in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie?

: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.3.2." Für die Maschine muss eine Risikobeurteilung durch den Hersteller/Eigenhersteller, z. B. auf Basis der DIN EN ISO 12100, erstellt werden. Für die ermittelten Gefährdungen sind dann auf Basis des Anhang I der RL entsprechende Schutzmaßnahmen zu wählen, so dass beispielsweise Quetschgefahren oder Gefahren ausgehend von druckführenden Teilen durch technische Maßnahmen ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24447