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Muss ich meinen Beschäftigten angepassten Gehörschutz (wie z. B. Otoplastik) bezahlen?

wird unter der Auflistung der verschiedenen Gehörschutzarten - einschließlich Otoplastiken - Folgendes aufgeführt:"Alle Kosten für den Gehörschutz müssen entsprechend Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber getragen werden."Hinweis:Auf die FAQ des Sachgebiets Gehörschutz der DGUV möchten wir hinweisen. Unter Bereitstellung und Finanzierung von Gehörschutz finden sich zum Thema Otoplastiken folgende Fragen und Antworten ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 43706

Stimmt es, dass bei Schutzbrillen mit Sehstärke keine Anpassungen (andere Bügel oder andere Auflagepads) vorgenommen werden dürfen?

In der PSA Verordnung ist geregelt unter welchen Umständen man zum Hersteller wird. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn man an einem Produkt maßgebliche Änderungen vornimmt. Bezogen auf Schutzbrillen wäre dies also der Austausch von Bügeln, Auflagepads, Gläsern, überhaupt Teile des Rahmens oder - sofern nicht Bügel sondern eine Bebänderung verwandt werden- der Austausch dieser.Kurz ...

Stand: 19.07.2018

Dialog: 42363