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Sind nur explosionsgefährdete Bereiche, in denen Zonen definiert sind, zu kennzeichnen, oder generell alle Bereiche, in denen es zur Bildung einer g.e.A. kommen kann?

Anhang III der Richtlinie 1999/92/EG bzw. nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 notwendig.Ob in einem Bereich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist oder entstehen kann muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 GefStoffV ermitteln. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass eine gefährliche ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43084

Wie sollte eine Betriebsanweisung für einen Ex-Bereich aussehen?

ist das Betreten von Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen zu verbieten. Auf die Verbote muss deutlich erkennbar und dauerhaft hingewiesen sein.Arbeitsbereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, sind an ihren Zugängen zu kennzeichnen mit dem Warnzeichen nach Anhang III der Richtlinie 1999/92/EG. ...

Stand: 30.03.2018

Dialog: 15921