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In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

wirksam sind und das Instandhaltungskonzept nach Nummer 5.4 wirksam ist. Zusätzlich ist bei Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 8 zu prüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten sind. Mit Ausnahme der Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 8 dürfen die Prüfungen auch von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.3 durchgeführt werden." Hier der Wortlaut ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077

Welche Prüfungen sowie technisch-organisatorischen Maßnahmen sind vor Inbetriebnahme einerAnlage in einem explosionsgefährdeten Raum erforderlich)

Die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage gemäß § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Sinne des § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV ist nach dem Tenor des Anhangs 2 Abschnitt 3 mit dem Ziel durchzuführen, den Brand- und Explosionsschutz bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Der Einsatz derartiger überwachungs ...

Stand: 04.04.2018

Dialog: 42219