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Ist es zulässig, dass ein externer Betriebsarzt eine Mitarbeiterin des Betriebes beauftragt, die Daten der Blutuntersuchung von Mitarbeitern in eine Liste einzutragen?

Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darübe ...

Stand: 12.12.2014

Dialog: 22694