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Sind die im Homeoffice oder im Flex-Office tätigen Personen als in "Heimarbeit Beschäftigte" nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz zu sehen? Wie sind diese bei der Ermittlung der Einsatzzeiten zu berücksichtigen.

oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet.Die traditionellen gewerblichen Heimarbeitstätigkeiten umfassen das Herstellen, Be- ober Verarbeiten, Veredeln und Verpacken von Waren. Heimarbeiter bestimmen die Orts- und Arbeitszeitsouveränität selber. Sie sind nach der Definition keine Arbeitnehmer sondern Auftragnehmer. Daher gilt das Arbeitsschutzgesetz nicht für die in Heimarbeit Beschäftigten.Zu den Einsatzzeiten ...

Stand: 22.02.2023

Dialog: 43767

Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob Heimarbeit vorliegt?

werden aber bei Bürotätigkeiten auch alternierende Arbeitsplätze eingerichtet. Hierzu ein Beispiel:Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag für ein Betriebsarbeitsverhältnis hat, kann einen Teil seiner Arbeitsleistung auch in seiner Wohnung (häusliche Arbeitsstätte) erbringen, wenn es technisch möglich ist und mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer wird bei der alternierenden Arbeit bzw ...

Stand: 01.12.2016

Dialog: 5665