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Ist der Nichtraucherschutz erfüllt, wenn die Nichtraucher schriftlich bestätigen, dass sie Räume, die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen?

Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig zu wer ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 9640

Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

zu ergreifen, unabhängig davon, ob sich Nichtraucher durch rauchende Kollegen belästigt fühlen. Durch die allgemein gehaltene Formulierung in der ArbStättV soll es dem Arbeitgeber in Ausübung seiner Fürsorgepflicht für die von ihm Beschäftigten und in Abstimmung mit dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft bzw. unmittelbar betroffenen Beschäftigten überlassen bleiben, welche ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408