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Ist zum Öffnen begaster Container grundsätzlich ein Befähigungsschein-Inhaber notwendig?

wurden, ein eingeschränkter Befähigungsschein nach Nr. 4.2 in Verbindung mit Anlage 1c der TRGS 512 ausreichend ist.Ein Öffnen, Lüften und eine Freigabe begaster Transporteinheiten darf demnach nur durch den Inhaber eines Befähigungsscheins erfolgen. Dieser kann jedoch über einen eingeschränkten Befähigungsschein verfügen, der ausschließlich zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43217

Was ist bei der Entladung begaster Übersee-Container zu beachten?

Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Container fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRGS 512 "Begasungen". Es sind insbesondere die Punkte 5.4.3.1 ff zu beachten.Weitere umfangreiche Informationen finden sich in der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim Öffne ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 8476