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Dürfen Gefahrstoffetiketten/Piktogramme auf gereinigten IBCs verbleiben?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter der Nummer 4.3 "Kennzeichnung" Absatz 13 hierzu nachzulesen:"Etiketten oder Kennzeichnungsschilder sind deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordenen Etiketten und Schilder sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich ...

Stand: 15.04.2024

Dialog: 43914

Müssen gefahrstoffführende Rohrleitungen zusätzlich zur Stoffbezeichnung mit Fließrichtung mit GHS Symbolen gekennzeichnet werden oder reicht die Stoffbezeichnung mit der Fließrichtung aus?

kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben hiervon ...

Stand: 29.01.2020

Dialog: 43029