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Wie sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt zum sicheren Transport von Gefahrstoffen zu verstehen?

wie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), die Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) und die Durchführungsrichtlinie zur GGVSEB und dem ADR (RSEB). Außerdem sind die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Auch das Arbeitsschutzgesetz muss beachtet werden.“ (aus Druckschrift Landesregierung Rheinland-Pfalz ...

Stand: 04.11.2024

Dialog: 44010

Können die Sicherheitsdatenblätter so vom Hersteller übernommen werden?

Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 42480