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Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

ergeben sich im Wesentlichen aus Nr. 4.2 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV und der Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240). Die wesentlichen Anforderungen sind in den Absätzen 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 14 der Nr. 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV enthalten. Die Aufbewahrung im Arbeitsraum muss so erfolgen, dass der Diebstahl und die unbefugte ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Zelten möglich?

der Kategorie 1."). Hintergrund dieser Beschränkung ist der Schutzgedanke in einem Brand- oder Explosionsfall. Dieses erläutert der Kommentar zum Sprengstoffgesetz von Apel/Keusgen folgendermaßen: "Der Regelung in Absatz 3 Satz 1 liegt die Erwägung zugrunde, dass der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände im Freien größere Gefahren für die Allgemeinheit mit sich bringt als in einem Verkaufsraum ...

Stand: 28.12.2023

Dialog: 42669