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Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ergeb ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Wo dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft ...

Stand: 31.12.2024

Dialog: 1103