Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zählen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P 1. Sie werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG - erfasst. Diese Bauteile enthalten explosionsgefährliche Stoffe, welche bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Handhabung ein hohes Gefährdungspotential in sich bergen.Als Umgang nach dem Sprengstoffgesetz sind folgend ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202

Benötigt ein Mitarbeiter eine Unterweisung im Umgang mit Airbagmodulen der Klasse T1/P1, wenn der Mitarbeiter Autositze zur Vernichtung der Airbagmodule vorbereitet?

Sofern der Mitarbeiter Airbagmodule regulär aus- bzw. einbaut (Entnahme aus der Original-Verpackung, Ein- bzw. Ausbau des Moduls nach Herstellervorgaben, Rückgabe des Moduls in die Original-Verpackung, Rücksendung der Original-Verpackung an den Hersteller) oder wenn der Mitarbeiter noch original eingebaute Airbagmodule in verschlossenem Fahrzeuginnenraum (Türen und Scheiben verschlossen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12185