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Darf vom Betreiber nachträglich ein CE-Schild an einer Maschine angebracht werden, wenn die Dokumentation (mit Konformitätserklärung) vorhanden ist, aber die CE-Kennzeichnung fehlt?

Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht sein. ...

Stand: 19.02.2022

Dialog: 43639

Wie ist bei der Konformitätsbetrachtung eines Motorprüfstands vorzugehen?

Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...

Stand: 06.02.2022

Dialog: 43632