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Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

und Prüfintervalle ergeben sich aus Artikel 3 (1) Ziff. 1.3 i. V. m. Artikel 9 und Anhang II der DGRL (demnächst RL 2014/68/EU; vollständigen Anwendung der RL: ab 19. Juli 2016) i. V. m. § 15 BetrSichV.Zusammenfassend kann festgehalten werden, in Abhängigkeit von der Nennweite (DN), dem Betriebsüberdruck (PS) und dem Medium müssen diese Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

), dem Betriebsüberdruck (PS) und dem Medium, Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - oder eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden müssen. Neu ist, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden muss. Die regelmäßige Überprüfung, muss unabhängig vom Ergebnis dokumentiert werden. D. h. ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377