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Was müssen wir als Zeitarbeitsunternehmen beachten, wenn wir zukünftig in Kernkraftwerken für Montagefirmen bzw. Auftraggeber arbeiten wollen?

Wer unter seiner Aufsicht stehende Personen in fremden kerntechnischen Anlagen (z. B. in Kernkraftwerken) beschäftigt, bedarf der Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG. (Es wird unterstellt, dass die Beschäftigung zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann.)Eine solche Genehmigung erteilt in NRW die jeweils zuständige Bezirksregierung (das Dezernat 55). Anträge kön ...

Stand: 24.07.2023

Dialog: 3021

Benötigt eine allein beauftragte Bau-ARGE eine eigenständige Genehmigung nach § 25 StrlSchG oder kann sie sich insofern auf die Genehmigung der Mitgliedsunternehmen der ARGE berufen?

Die ARGE ist i.d.R. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dadurch bedingt ist unsere Rechtsauffassung zunächst so, dass jedes Einzelunternehmen als Strahlenschutzverantwortlicher Auftritt und somit auch eine eigene Strahlenschutzorganisation haben muss. D. h.jedes Mitgliedsunternehmen, dass in einem fremden Kontrollbereich arbeiten möchte, muss im Besitz einer Genehmigung nach § 25 Strahlen ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42779