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Dürfen geringfügig Beschäftige (Minijob) oder Teilzeitkräfte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die B ...

Stand: 01.04.2025

Dialog: 42691

Dürfen Sicherheitsbeauftragte die Führerscheine von Mitarbeitern kontrollieren, die mit dem Firmenwagen fahren?

Der Unternehmer (Arbeitgeber) darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte (Arbeitnehmer) beschäftigen, die die unter § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten Voraussetzungen erfüllen und vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sind.Diese Ausführungen werden mit den Durchführungsanweisungen zu § 35 konkretisiert: "Versicherte sind kö ...

Stand: 07.11.2024

Dialog: 1932

Muss der Arbeitgeber dem Sicherheitsbeauftragten die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft zur Kenntnisnahme vorlegen?

; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben. (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. (5) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 4527