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Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

-NRW (Schule in NRW Nr. 1031/1) zu beachten.In Schulen sollte nur mit bauartzugelassenen radioaktiven Strahlern umgegangen werden.Ferner wird darauf hingewiesen, dass Schüler, gemäß Ziffer 8.10.1 “Offene radioaktive Stoffe“ der v. g. RISU, nicht mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen dürfen, deren Aktivität über der Freigrenze nach der StrlSchV liegt. Mit Stoffen deren Aktivität über der Freigrenze ...

Stand: 10.04.2015

Dialog: 23580

Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715