Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

In unserem Betrieb müssen Arbeiten durchgeführt werden, die zu den gefährlichen Arbeiten gemäß der DGUV-Regel 100-001 (Punkt 2.7.1) zählen. Ist es dann zwingend notwendig, dass die Arbeiten in Anwesenheit mehrerer Personen durchgeführt werden?

Unter dem Punkt 2.7.2 der DGUV Regel 100-001 ist folgendes nachzulesen:"Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.Grundsätzlich sollte eine „gefährliche Arbeit“ nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein mit einer „gefährlich ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42807

Ist beim Austausch des Bohrgestänges an einem selbstfahrenden Bohrgerät Alleinarbeit zulässig?

Arbeiten" nicht von einer Person allein ausgeführt werden dürfen und verweist insofern wieder auf § 8 der DGUV Regel 100-001. Es obliegt dem Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen die Arbeiten als gefährliche Arbeit einzustufen. Er hat eine Betriebsanweisung zu erstellen, aus der die Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit hervorgehen. Insbesondere ist die Überwachung, das Meldesystem und die Erste ...

Stand: 23.10.2019

Dialog: 7849