Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie sind die Begriffe "Aufsicht" und "Leitung" in Bezug auf die Elektrofachkraft auszulegen?

Forderung „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere:− das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,− das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 42824

Ab welcher elektrischen Spannung sind im Unternehmen Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen erforderlich?

- und Fachverantwortung, insbesondere:• das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,• das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen,• das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen,• das Unterweisen ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 42172

Was ist der Unterschied zwischen einer "Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)" und einer "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"?

Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren. Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z. B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende ...

Stand: 04.09.2018

Dialog: 18529

Darf ein Elektriker, der vor einer Woche seinen Gesellenbrief erhalten hat, eine elektrische Anlage nach BGV A3 prüfen?

haben oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen. Bezogen auf die Berufserfahrung muss ergänzend zu Abschnitt 2.2 der TRBS 1203 die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln ...

Stand: 03.07.2015

Dialog: 22186