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Müssen wir die Oberfläche unserer Software und die Bedienungsanleitung in die jeweilige EU-Amtssprache übersetzen lassen?

Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 14185

Wie werden Werkstoffe in der neuen Maschinenrichtlinie betrachtet?

In der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 an Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften spezielle grundlegende Sicherheitsanforderungen gestellt. Ein Teil dieser Maschinen wurde auch von Anhang IV erfasst und unterlagen damit einem besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.Zur Erläuterung, was ...

Stand: 15.01.2010

Dialog: 10051

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