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Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die in Kläranlagen oder in der Kanalisation nicht gezielte Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen ausführen, eine Pflichtvorsorge hinsichtlich Hepatitis-A-Virus zu veranlassen (Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - in Verbindung mit der ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
Grundsätzlich ist eine medizinische Behandlung von der Zustimmung des Patienten abhängig. Weigert sich eine im Betrieb verunfallte Person, Erste-Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist dies in jedem Fall zu dokumentieren. Auf die Dokumentation gehen wir im weiteren Verlauf der Antwort ausführlicher ein. Wie weiter zu verfahren ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es ist im Einzelfall zu entscheide ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsicht ...
Stand: 20.09.2014
Dialog: 11994
Für den Unternehmer besteht keine generelle Verpflichtung, für betriebliche Ersthelfer eine Schutzimpfung anzubieten. Bei der zu leistenden "Ersten Hilfe" im Betrieb ist das Infektionsrisiko in der Regel nicht höher als bei der "Ersten Hilfe" in der Freizeit (z. B. bei einem Verkehrsunfall.) Im Einzelfall kann jedoch, aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei besonders hohem U ...
Stand: 19.09.2014
Dialog: 21979
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist rechtlich in der staatlichen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Arbeitsmedizinischen Regeln - AMR, die den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wiedergeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR konkretisi ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21899
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Gemäß § 4 Abs.5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Arbeitsstättenverordnung wird durch die Technischen Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) konkretisiert. Wie aus Nr. 3.4 der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und E ...
Stand: 22.07.2014
Dialog: 21614
Viele Firmen führen Einstellungsuntersuchungen durch, bei denen sie prüfen, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Sofern diese Einstellungsuntersuchungen nicht eine spezielle Rechtsgrundlage haben, wie z.B. nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG, ist die Zulässigkeit und der Umgang mit den bei einer Einstellungsuntersuchung erworbenen Kenntnisse ...
Stand: 07.07.2014
Dialog: 21494
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 21405
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschliessend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eins ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
Die gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Im Anhang Teil 2 zur ArbMedVV finden sich die Anlässe zur Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 17.06.2014
Dialog: 21354
Die Formulierung unter Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/anhang_11.html lautet (Auszug): (1) Pflichtvorsorge bei: 1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen: ... Nach der Begriffsdefinition der Gefahrstoffverordnung sind "Gefahrstoffe" 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3a des Che ...
Stand: 14.06.2014
Dialog: 11128
Sowohl Rettungstuch als auch der Bodenbelag bestehen aus isolierenden Materialien, welche sich in Folge von Reibung z. B. durch Bewegen des Rettungstuches auf dem PVC-Boden aufladen können. Aber auch Bewegungen der Person, die sich auf der Trage/dem Rettungstuch befindet, können zu einer elektrostatischen Aufladung führen, insbesondere wenn die Person synthetische Kleidung trägt. Infolge einer ele ...
Stand: 28.05.2014
Dialog: 21209
Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat (§ 5 Absatz 1 ArbMedVV). Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - 5.1 ("Anforderungen an das Angebot ...
Stand: 19.05.2014
Dialog: 21138
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
Entsprechend der Biostoffverordnung - BioStoffV (§ 12) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. Vgl. auch die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der Hausarzt d ...
Stand: 04.05.2014
Dialog: 5615
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 Nr. 5.3 umfassen Reinigungsarbeiten in Arbeitsbereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege alle regelmäßigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des hygienischen Soll-Zustandes. Dazu zählt auch die Reinigung von Fahr- und Transportmitteln (z. B. Rettungswagen). In Einrichtungen des Gesundheitsdie ...
Stand: 04.04.2014
Dialog: 20821
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang der ArbMed ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000