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Kann man auf Schrägrampen (4%) normale Leitern nutzen?

KomNet Dialog 44293

Stand: 04.11.2026

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Guten Tag, Kann man auf Schrägrampen (4%) normale Leitern nutzen oder bedarf es da bereits Leitern mit z.B Holmverlängerung? Vielen Dank!

Antwort:

Nein, dies ist unserer Einschätzung nicht möglich, da eine standsichere Verwendung nicht gewährleistet werden kann.


Nach Nummer 3.3.2 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:

"Leitern müssen während der Verwendung standsicher und sicher begehbar aufgestellt sein. Leitern müssen zusätzlich gegen Umstürzen gesichert werden, wenn die Art der auszuführenden Tätigkeit dies erfordert. Tragbare Leitern müssen so auf einem tragfähigen, unbeweglichen und ausreichend dimensionierten Untergrund stehen, dass die Stufen in horizontaler Stellung bleiben. Hängeleitern sind gegen unbeabsichtigtes Aushängen zu sichern. Sie müssen sicher und mit Ausnahme von Strickleitern so befestigt sein, dass sie nicht verrutschen oder in eine Pendelbewegung geraten können."


Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern".

Unter der Nummer 4.2.1 "Allgemeine Anforderungen" der TRBS 2121 Teil 2 ist nachzulesen:

"Die Beschäftigten sind gemäß § 12 BetrSichV zu unterweisen.

Zur Verwendung müssen

  • Leitern standsicher und sicher begehbar aufgestellt sein, sodass die Stufen/ Sprossen in horizontaler Stellung bleiben. Die Standsicherheit kann durch die Verwendung von geeigneten Anbauteilen, z. B. Holmverlängerungen und Standverbreiterungen, erhöht werden.

Hinweis:

Einfluss auf die Standsicherheit hat z. B. die Beschaffenheit des Untergrundes, insbesondere die Tragfähigkeit und eine ausreichend große Aufstellfläche.

  • Leitern eine angemessene Leiterfußausbildung (z. B. Gleitschutzvorrichtung) gegen Verrutschen aufweisen. Je nach Arbeits- und Umgebungsbedingungen sowie Leiterbauart ist ggf. eine zusätzliche Sicherung wie z.B. Fixierung gegen Verrutschen erforderlich.
  • Leitern gegen Umstürzen und Umkippen gesichert sein, wenn es die Leiterbauart oder die auszuführende Tätigkeit erfordern (z. B. durch Fixierung). 

Die sichere Verwendung, insbesondere der sichere Kontakt zur Leiter und deren Standsicherheit, darf durch den Transport von Lasten auf der Leiter nicht eingeschränkt werden. Der sichere Kontakt zur Leiter ist z. B. gegeben, wenn sich der Beschäftigte beim Aufstieg mit einer Hand an der Leiter festhalten kann. Zum Transport eignen sich z. B. Werkzeugtaschen, -gürtel und -schürzen.

Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, sind durch zusätzliche Maßnahmen gegen Umstoßen zu sichern. Hierzu kann die Aufstellung von Warnposten gehören, wenn andere Sicherungsmaßnahmen wie Absperrungen oder Abschrankungen nicht ausreichen. "


Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Situation zu betrachten und entsprechende Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.