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Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen?

KomNet Dialog 43523

Stand: 08.05.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Homeoffice, Telearbeit, Mobile Arbeit

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Frage:

Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen?

Antwort:

Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sind auch für das Mobile Arbeiten (Homeoffice) erforderlich. Die Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz.

Dies ist auch in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel festgelegt. Siehe dazu die folgenden Informationen vom Amt für Arbeitsschutz in Hamburg:

hamburg.de/homeoffice/

hamburg.de/arbeitsschutz/13906920/coronavirus-arbeitsschutz/

und diese Pressemitteilung der DGUV.