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Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen?
KomNet Dialog 43523
Stand: 08.05.2021
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Homeoffice, Telearbeit, Mobile Arbeit
Frage:
Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen?
Antwort:
Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sind auch für das Mobile Arbeiten (Homeoffice) erforderlich. Die Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz.
Dies ist auch in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel festgelegt. Siehe dazu die folgenden Informationen vom Amt für Arbeitsschutz in Hamburg:
hamburg.de/arbeitsschutz/13906920/coronavirus-arbeitsschutz/
und diese Pressemitteilung der DGUV.