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KomNet-Wissensdatenbank

Können die Sichtkontrollen von Otoplastiken auch durch die Benutzer selbst durchgeführt werden?

KomNet Dialog 42856

Stand: 24.09.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Können die Sichtkontrollen von Otoplastiken auch durch die Benutzer selbst durchgeführt werden? Die Nutzer von Otoplastiken bekommen eine Einweisung in die Handhabung, die Reinigung und Hinweise für die Pflege der Otoplastiken. Sie selbst können am besten erkennen, ob der Gehörschutz seine Funktion erfüllt. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass der Gehörschutz jährlich geprüft wird. Kann diese Prüfung auch durch den Nutzer erfolgen?

Antwort:

In der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ist unter den Punkten 3.3.13 und 3.3.14 folgendes nachzulesen:


"3.3.13 Ordnungsgemäßer Zustand und Trageverhalten

Es dürfen nur einwandfreie Gehörschützer benutzt werden. Der Unternehmer führt in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen (mindestens jährlich) Sichtprüfungen der Gehörschützer und der Tragegewohnheiten durch.


3.3.14 Prüfung vor der Benutzung von Gehörschutz

Gehörschützer müssen vor jeder Benutzung auf ihren einwandfreien Zustand hin geprüft werden (Sichtprüfung).


Es ist insbesondere zu prüfen:

•Bei Kapselgehörschützern, ob

  • die Kapseln oder Dichtungskissen keine Risse aufweisen,
  • die Bügel nicht beschädigt oder aufgebogen sind.

•Bei Gehörschutzstöpseln, ob

  • vor Gebrauch zu formende Stöpsel aus polymerem Schaumstoff noch ausreichend elastisch sind."


Die Prüfung vor der Benutzung von Gehörschutz kann - unserer Einschätzung nach - auch durch die unterwiesenen Beschäftigten erfolgen.