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Ist es ausreichend, den Flur mit Brandmeldern auszustatten, oder muss nachgewiesen werden, dass das Signal in jedem Büro mit einer gewissen Lautstärke zu hören ist?

zu bevorzugen.Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. wenn Ruf- und Sichtverbindungen oder räumliche Gegebenheiten eine Warnung der gefährdeten Personen nicht erlauben bzw. sich Handlungsbedarf aus den Räumungsübungen nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ oder aus Auflagen von Behörden ergibt."Der Arbeitgeber hat ...

Stand: 25.08.2020

Dialog: 43262