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Haben Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen die Pflicht, bei Verdacht auf psychische Erkrankungen ihre Vorgesetzten zu informieren?

Unabhängig von Gewerbebranchen kann die Pflicht der Weitergabe bestimmter Informationen an den Arbeitgeber aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht abgeleitet werden. Nach § 15 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes „Pflichten der Beschäftigten“ sind diese verpflichtet, “...nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ...

Stand: 11.12.2015

Dialog: 25520