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Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

den Abnehmern bei Abgabe von Stoffen und Gemischen.Logistik-Unternehmen sind demnach gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 1 der REACH-Verordnung bei Lagerung zur Abgabe von Diisocyanaten nicht verpflichtet, ihre Beschäftigten einer Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten zu unterziehen.Nach Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 2 der REACH-Verordnung sind Logistik-Unternehmen als Lieferanten ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800