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Ist es zulässig, kurzfristig (bis zum Ende des Arbeitstages) Kartons oder ähnliches auf dem Flur zu lagern?

, damit sie jederzeit benutzt werden können. Handelt es sich um Fluchtwege, müssen diese nach der ASR A2.3 (2) ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Fazit: Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Lagerung von Kartons auf Verkehrswegen zu betrachten und entsprechende Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen. Neben den o. g. Vorgaben ...

Stand: 04.05.2017

Dialog: 20959