Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Arbeitsmittel müssen den im § 7 BetrSichV genannten Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel entsprechen. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. hier beschrieben. ...

Stand: 06.06.2013

Dialog: 18685