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Ist es richtig, dass die Leitfähigkeit einer entzündbaren Flüssigkeit nur eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer gefährlichen Aufladung zulässt?

von entzündbaren Abfällen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Bei Stoffgemischen ist zu ermitteln, welcher Inhaltsstoff betr. der Entzündbarkeit, des Dampfdrucks und der unteren Ex-Grenze ...

Stand: 21.07.2019

Dialog: 42773