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Gilt die Verpflichtung zr Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe auch, wenn es sich um Gefahrstoffumschlag bzw. Gefahrstofflogistik handelt?

die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können." Der Begriff "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist im § 2 Abs.5 GefStoffV definiert: "Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung ...

Stand: 10.01.2017

Dialog: 28215