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Ergebnisse 401 bis 401 von 401 Treffern

Wenn Beschäftigte der Instandhaltung eine Hubarbeitsbühne führen, ist es dann erforderlich eine aufsichtführende Person zu bestimmen, da Absturzgefahr besteht?

bei gemeinschaftlicher gefährlicher Arbeit eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute und auch weisungsbefugte Person. In der Folge nimmt eine aufsichtsführende Person Aufgaben war, die im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen. Entsprechend § 13 Abs. 2 ArbSchG sind aufsichtsführende Personen daher unter Berücksichtigung der konkretisierenden Vorgaben der TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung ...

Stand: 25.03.2026

Dialog: 44248

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