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Unter welche Art Arbeitsmittel ist eine elektrisch angetriebene Kehrsaugmaschine (Vmax. = 6 kmh) einzuordnen, bzw. welche DGUV-Vorschrift findet Anwendung?

Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur ...

Stand: 25.12.2019

Dialog: 42988