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Sind Nebenfluchtwege zulässig, die nur über die Leitern der Feuerwehr in Freie führen, oder gilt diese Option als nicht selbständig nutzbar?

führen."(1) Auf Nebenfluchtwegen ist der Ausgang, z. B. Notausstieg, zu kennzeichnen. Falls erforderlich, ist auch der Weg zu diesem Ausgang zu kennzeichnen, z. B. der Zugang zu dem Raum, in dem sich der Ausgang befindet.(2) Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend der Ausgestaltung des Ausgangs, z. B. über die Sicherheitszeichen D-E019 „Notausstieg“ oder E016 „Notausstieg mit Fluchtleiter ...

Stand: 11.11.2022

Dialog: 43724